Sportwetten ohne LUGAS
LUGAS Facts | |
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Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem | |
Aufgabe: | Kontrolle der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben betreffend Parallelspiel & Einzahlungslimit |
Zuständige Behörde: | GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder) |
Bester Anbieter ohne LUGAS: | 1BET |
Langjährige Stammkunden von Buchmachern, die sich ab 2020 um eine deutsche Sportwettengenehmigung bemüht haben, haben die Umstellung hautnah miterlebt: Kürzungen im Wettprogramm, veränderte Funktionen zur Selbstsperre im Wettkonto und ein neues, festes Limit für Einzahlungen - um nur ein paar Beispiele zu nennen.
All diese Änderungen gehen auf Bestimmungen im Glücksspielstaatsvertrag 2021 zurück, auf den sich die Länder nach jahrelangem Tauziehen einigen konnten. Ob die Lizenzvorgaben von den Lizenznehmern auch eingehalten werden, dies zu kontrollieren obliegt unter anderem LUGAS, einer zentralen Datenbank, an die alle in Deutschland lizenzierten Online Wettportale verpflichtend anzubinden sind.
Konkret soll LUGAS das gesetzlich verankerte Einzahlungslimit für Kunden (1000 Euro im Monat) sowie das Verbot von parallelen Spiels durchsetzen. Während Sporttipper vordergründig vor allem die Beschränkung ihrer Freiheiten zu spüren bekommen, ruft das Projekt einer solchen zentralen Datenbank, die persönliche Spielerinformationen erfasst und speichert, Datenschützer auf den Plan.
Dies wirft die Frage auf: Wetten ohne LUGAS - ist das in Deutschland möglich? Darauf versuchen wir in diesem Beitrag eine Antwort geben.
Inhaltsverzeichnis:
- Die besten Wettanbieter ohne LUGAS
- Was bedeutet LUGAS und was ist der Zweck?
- Ohne LUGAS wetten - ist das in Deutschland möglich?
- Lizenz als Voraussetzung für seriöse Buchmacher ohne LUGAS
- Aufbau und Funktionsweise der LUGAS Datenbank
- Gründe für LUGAS: So argumentiert der Gesetzgeber
- Kritik an LUGAS: Das sagen Rechtsexperten und Branchenvertreter
- Was spricht für, was gegen Wetten ohne LUGAS
- FAQ zu Sportwetten ohne LUGAS
Die besten Wettanbieter ohne LUGAS
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Was bedeutet LUGAS und was ist der Zweck?
LUGAS ist ein Akronym und steht als Abkürzung für Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem. Dahinter steckt ein zentrales Datenverarbeitungssystem, an das alle Buchmacher, die über eine deutsche Sportwettenerlaubnis verfügen beziehungsweise sich um eine solche bewerben, angeschlossen sein müssen.
LUGAS soll die Durchsetzung zweier zentraler Bestimmungen im Glücksspielstaatsvertrag garantieren.
- Das 1.000 Euro-Einzahlungslimit und
- das Verbot von parallelen Spiels.
Das gesetzliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro gilt je Monat und je Kunde, und zwar anbieterübergreifend. Das bedeutet, dass Tipper, unabhängig davon, bei wie vielen Anbietern sie über ein Kundenkonto verfügen, maximal 1.000 Euro monatlich zum Wetten einzahlen dürfen. Um sicherzustellen, dass das Limit eingehalten wird, müssen Wettanbieter jede Einzahlung, die ein Kunde vornehmen möchte, an LUGAS melden. Erst, wenn die Datenbank einen Abgleich mit den gespeicherten Daten über vergangene Wettkonto-Transaktionen (bei diesem oder bei einem anderen Anbieter) vorgenommen und festgestellt hat, dass die Geldanweisung innerhalb des gesetzlichen Rahmens liegt, wird diese freigegeben.
Ebenso - Stichwort Parallelspiel - muss vonseiten des Wettanbieters eine Meldung an LUGAS erfolgen, sobald sich ein Kunde auf sein Kundenkonto einloggen möchte. Nur wenn das Datensystem rückmeldet, dass der Tipper gerade nirgends anders aktiv ist, sprich die Angebote einer anderen in Deutschland lizenzierten Wettseite nutzt, ist die Anmeldung möglich. Andernfalls wird der Login vom System blockiert.
Betrieben wurde LUGAS zunächst vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, mit 1. Jänner 2023 hat die neu eingerichtete Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder GGL als zuständige Behörde übernommen. LUGAS ist nach OASIS übrigens bereits das zweite, bundesweite Datenverarbeitungssystem. OASIS steht für Onlineabfrage Spielerstatus und dient dazu, selbst- und fremdveranlasste Spielersperren durchzusetzen. Für deutsche Lizenznehmer ist die Anbindung an beide Systeme verpflichtend.
Ohne LUGAS wetten - ist das in Deutschland möglich?
Weil Buchmacher mit deutscher Sportwettengenehmigung zwangsläufig mit LUGAS arbeiten, liegt die Antwort auf der Hand: Sportwetten ohne LUGAS anzubieten, ist theoretisch nur solchen Anbietern möglich, die nicht in Deutschland lizenziert sind. In der Praxis ist es etwas komplizierter.
Generell ist es nicht empfehlenswert, sich an nicht-konzessionierte Buchmacher zu wenden. Eine gültige Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten ist unserer Meinung nach Grundvoraussetzung, um Sportwetten anzubieten. Ob diese zwingend in Deutschland ausgestellt sein muss? Mit dieser Frage sind die Gerichte bereits seit Jahren befasst - und sie wird die Justiz wohl auch noch eine ganze Weile beschäftigen.
In den nächsten Jahren wird es sicherlich neue Erkenntnisse zu dieser Frage geben. Bis dahin bieten Buchmacher auf Basis von Lizenzen aus Malta oder Curacao (Königreich Niederlande) weiterhin Sportwetten im Internet für deutsche Kunden an. Empfehlenswerte Anbieter haben wir oben in der Liste angeführt.
Lizenz als Voraussetzung für seriöse Buchmacher ohne LUGAS
Wie jedes andere Unternehmen auch, lassen sich Buchmacher an ihrem Umgang mit Kunden, der Qualität ihres Angebots und ganz allgemein an ihrem Geschäftsgebaren bzw. ihrer Firmenphilosophie messen. Die Zahlungsmoral, die Beschaffenheit des Kundenservice oder auch der Schutz personenbezogener Daten sind etwa als Eckpunkte zu nennen. Im Zusammenhang mit dem Glücksspiel spielt zudem die Lizenz eine große Rolle.
Für den Kunden ist dies, um beim Thema zu bleiben, ein Glücksfall: Eine externe Instanz - die zuständige Glücksspielbehörde - übernimmt die Aufgabe, den Wettanbieter auf Herz und Nieren zu prüfen. Im Vordergrund stehen dabei Themen wie
- wirtschaftliche Stabilität des Angebots,
- Fairness des Angebots und
Sicherheitsvorkehrungen beziehungsweise Maßnahmen zu
- Spielerschutz,
- Jugendschutz und
- Datenschutz.
Ein lizenziertes Angebot erfüllt somit zwangsläufig gesetzliche Mindestanforderungen und das schafft Vertrauen zwischen Kunden und Unternehmen. Zudem werden Wettanbieter auch danach nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Eine regelmäßige Überprüfung durch die lizenzierende Instanz ist part of the game.
Von diesen Vorteilen profitieren Tipper beim Wettanbieter ohne LUGAS:
- In Curacao lizenziertes Sportwetten Angebot
- Ein- und Auszahlungen alternativ mit Kryptowährungen durchführbar
- Keine Weitergabe von persönlichen Daten
- Umfangreicheres Wettprogramm (mehr Livewetten, eSports, Virtual Sports und Gesellschaftswetten möglich)
- Höhere (bzw. keine) Limits bei Wetteinsätzen und Wettkonto-Transaktionen
- Selbstbeschränkung auf Wunsch des Kunden möglich
- Spieler- und Datenschutz dank Konto-Verifizierung, Sicherheitszertifikaten und 2FA
Aufbau und Funktionsweise der LUGAS Datenbank
Die LUGAS-Datenbank besteht aus zwei Zentraldateien, der Aktivitätsdatei und der Limitdatei, die jeweils eine der zwei Aufgaben erfüllt, zu deren Zweck LUGAS ins Leben gerufen wurde: Die Aktivitätsdatei, um Parallelspiel zu unterbinden, und die Limitdatei zur Durchsetzung des monatlichen Einzahlungslimits.
Aktivitätsdatei


Wer sich zum Parallelspiel bei einem zweiten Anbieter einloggen möchte, erhält diese Meldung von LUGAS.
Sollte sich der Tipper nun bei einem weiteren Anbieter auf sein dortiges Konto anmelden wollen, so erfolgt die Rückmeldung von LUGAS, dass die Person bereits von einem anderen Anbieter als aktiv eingetragen wurde und der Login auf diesen zweiten Kundenaccount wird unterbunden. Wenn der Tipper seine Sitzung beendet hat, wird sein Status in der Aktivitätsdatei wieder auf „inaktiv" gesetzt und nach einer Wartezeit von fünf Minuten kann er zu einem anderen Anbieter wechseln.
Limitdatei
An die Limitdatei sind alle Wettkontoeinzahlungen, die Tipper tätigen, zu melden. Diese werden dort anbieterübergreifend dokumentiert. Sofern jemand eine Einzahlung tätigen möchte, die das gesetzliche Monatslimit von 1.000 Euro überschreitet, unterbindet LUGAS die Transaktion.
Als Beispiel: Wurden vom Tipper im laufenden Monat bereits gesamt 800 Euro eingezahlt - egal ob in Teilbeträgen oder einmalig -, so darf er höchstens noch 200 Euro in diesem Monat transferieren. Unabhängig davon, ob die Zahlungen auf ein oder auf mehrere Wettkonten bei unterschiedlichen Anbietern erfolgt sind.
Gründe für LUGAS: So argumentiert der Gesetzgeber
Die Ziele von LUGAS sind letztlich die Ziele der Glücksspielgesetzgebung und als solche im Staatsvertrag, § 1 formuliert:
- das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
- durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,
- den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
- sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden, und
- Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen."1
Der Gesetzgeber begründet seine Vorgehensweise also mit seiner sozialen Verantwortung im Kampf gegen Spielsucht und „betrügerische Machenschaften". Letzteres muss man wohl als Feigenblatt werten, schließlich kann man „betrügerischen Machenschaften" nicht nur in der Glücksspielbranche, sondern auch in anderen Branchen und in anderer Form zum Opfer fallen. Ob diese geeignet sind, den Ruf von Sportveranstaltungen (Punkt 5) an sich zu schädigen, oder ob mündige Bürger vielleicht doch in der Lage sind, zwischen Sportveranstalter und Wettveranstalter zu unterscheiden, sei dahingestellt.
Kritik an LUGAS: Das sagen Rechtsexperten und Branchenvertreter
Die Kritik an LUGAS lässt sich im Wesentlichen an zwei Punkten fest machen: Datenschutz und Belastungsfähigkeit des Systems.
Datenschutz
Damit LUGAS einen Datenabgleich zu den Fragen, ob ein Spieler gerade aktiv ist und ob er sein Monatslimit an Einzahlungen bereits ausgeschöpft hat, überhaupt vornehmen kann, müssen einige personenbezogene Daten zentral verarbeitet und/oder gespeichert werden. Konkret handelt es sich dabei um:
- Name
- Geburtsdatum
- Anschrift
- getätigte Einzahlungen (mit Betrag und Datum sowie Gesamtsumme aller Einzahlungen)
- ein etwaiges, individuelles Einzahlungslimit
- Aktivität (gerade aktiv oder inaktiv)
Durch LUGAS, so die Kritik, werden Tipper zum gläsernen Spieler. Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV), bezeichnet diese Sammlung von Spielerdaten als „weltweit einmalig" und als „ansatzlos", da nicht zwischen Gelegenheitsspielern und Spielern, die von Spielsucht gefährdet sind, unterschieden wird (im O-Ton zu hören im weiter Video unten).
Prof. Michael Rotert, Ehrenpräsident des Internet-Branchenverbandes eco, formuliert es noch plakativer; er ortet einen „Generalverdacht […], spielsüchtig zu sein". Eine solche Datensammlung würde zudem „Begehren" wecken: niemand könne ausschließen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt für andere Zwecke verwendet wird. Außerdem:
„LUGAS verletzt die Gebote der Datenminimierung, der Integrität und Vertraulichkeit sowie der Speicherbegrenzung. Darüber hinaus wird durch den Nutzungsvertrag die Verantwortlichkeit einseitig auf den Anbieter abgewälzt, während sich die Behörde versucht schadlos zu halten."2
Aus Sicht des Juristen Prof. Niko Härting verstößt LUGAS gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU:
„Die unterschiedslose Erfassung aller Spieler in staatlichen Datenbanken schießt weit über das Ziel der Suchtprävention und -bekämpfung hinaus und verstößt gegen das Übermaßverbot. Die intensiven Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung lassen sich durch das verfolgte Ziel einer Bekämpfung der Spielsucht nicht rechtfertigen."3
Der Meinung, dass LUGAS nicht europarechtskonform ist, ist auch der ehemalige Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert (ebenfalls zu hören im Video).
Vonseiten der zuständigen Behörde wird entgegengehalten, dass die Daten (pseudo-)anonymisiert verarbeitet werden und sie selbst keine Möglichkeit hat, auf die gespeicherten, persönlichen Informationen von Spielern zuzugreifen. Die Datenbank selbst sei durch technische Zertifikate vor Fremdzugriffen geschützt.
Video: Kritik an LUGAS
Es diskutieren:
- Felix Schleife, Referent des LVwA Sachsen-Anhalt, zuständig für LUGAS
- Dr. Thilo Weichert, ehem. Datenschutzbeauftragter Land Schleswig-Holstein
- Mathias Dahms, DSWV-Präsident
- Uwe Proll, Herausgeber „Behörden Spiegel"
- Benjamin Bäßler, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt und Datenschutzrechtsexperte
zum Inhaltsverzeichnis
Belastungsfähigkeit des Systems
In der Videokonferenz äußert sich Matthias Dahms auch zweifelnd zur Leistungsfähigkeit des Systems:
„Es wird nichts darüber gesagt, was passiert, wenn die Systeme ausfallen."
Offen sei, wer die Haftung für Schäden übernimmt, etwa, wenn LUGAS aufgrund vieler gleichzeitiger Abfragen zusammenbricht. Eine solche Situation ist denkbar bei Großveranstaltungen wie einer Fußball Weltmeisterschaft oder Europameisterschaft, wenn sich unzählige Tipper einloggen und womöglich eine Einzahlung tätigen möchten. Gerade dann ist es aber besonders wichtig, dass alles reibungslos funktioniert, schließlich tragen diese beiden Turnieren maßgeblich zum Jahresumsatz von Buchmachern bei.
Felix Schleife vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hält dagegen und spricht von einem bisher „guten Livebetrieb", wobei man den derzeitigen Erfahrungshorizont als klein bezeichnen muss. Verpflichtend ist LUGAS schließlich erst seit 1.7.2022, den ersten größeren Härtetest erfährt das System voraussichtlich mit der Winter-WM. Außerdem meldet man vonseiten der Behörde, dass die Lizenzierung von Anbietern nur schleppend voran geht.4 Das heißt der aktuelle Livebetrieb ist weit entfernt von einem echten Härtetest; der steht schließlich erst an, und zwar für den Fall, dass der gesamte deutsche Mitbewerb an LUGAS angeschlossen ist UND eine Fußball WM stattfindet.
zum InhaltsverzeichnisWas spricht für, was gegen Wetten ohne LUGAS
Zusammenfassend lassen sich also die folgenden Vorteile und Nachteile von Sportwetten ohne LUGAS ausmachen:
- Wettkonto-Einzahlungen über 1.000 €/Monat sind möglich
- Sicherheit durch Lizenzierung
- Maßnahmen zum Spielerschutz
- Vertraulichkeit der Daten; keine Weitergabe an Dritte (bspw. Behörde)
- Mehr Auswahl im Wettprogramm, keine gesetzlichen Kürzungen
- Platzieren von Wetten bei mehreren Buchmachern parallel ist möglich
- Möglichkeit, individuelles Limit einzustellen trotzdem gegeben
- Allgemein mehr Selbstbestimmung beim Wetten
- Kein Sicherheitsnetz bei Spielsucht; Außenstehende (bspw. Familienmitglieder) können nur schwer eingreifen
- Keine Lizenz aus Deutschland, sondern dem EU-Ausland
- Weniger Rechtssicherheit, da der Streit über die Lizenzen gerichtlich noch nicht geklärt ist
Infografik: Gründe für Anbieter mit LUGAS vs. Argumente für Buchmacher ohne LUGAS
FAQ zu Sportwetten ohne LUGAS
- Woran erkenne ich einen Wettanbieter ohne LUGAS?
- Kann ich meine Daten aus der LUGAS Datenbank löschen?
- Kann ich LUGAS umgehen?
- Wo kann ich mein LUGAS Limit einsehen?
- Kann ich mein LUGAS Limit ändern?
- Was steckt hinter der LUGAS Wartezeit?
1.) Woran erkenne ich einen Wettanbieter ohne LUGAS?
Nachdem LUGAS mit deutschen Lizenzen in Zusammenhang steht, ist die Frage einfach zu beantworten: Anbieter, die ihre Sportwettengenehmigung in einem anderen Land als Deutschland halten, sind nicht an das Datenverarbeitungssystem angeschlossen. Ob und welche Lizenz vorliegt, wird üblicher Weise im Footer der Wettseite ausgewiesen. Dort wird zumeist direkt zur Lizenz verlinkt. Wichtig für Tipper ist zu prüfen, ob eine solche vorliegt und ob sie aktiv ist. Nur dann kann der Anbieter als vertrauenswürdig eingestuft werden. Bekannte alternative Sportwettenkonzessionen sind etwa jene aus Malta und Curacao.
2.) Kann ich meine Daten aus der LUGAS Datenbank löschen?
Wer bei einem Wettunternehmen mit Lizenz aus Deutschland Kunde ist, dessen Daten werden vom Anbieter automatisch an LUGAS gemeldet. Als Kunde hat man also keinen Einfluss darauf, welche Daten und wie diese Daten verarbeitet werden. Diese Prozesse laufen automatisch und im Hintergrund ab. Die einzige Möglichkeit, den eigenen Eintrag in der Datenbank von LUGAS zu entfernen besteht im Löschen des Kundenkontos. Die Behörde hält dazu fest: „Die Deregistrierung [bei LUGAS, Anm.] ist vorzunehmen, sobald ein Spieler sein Spielkonto löscht."5
zur FAQ Übersicht3.) Kann ich LUGAS umgehen?
Alle Wettanbieter mit deutscher Lizenz sind an die Datenbank von LUGAS angeschlossen. Als Kunden akzeptiert man die AGB des Anbieters und damit auch die Nutzung des behördlichen Datenverarbeitungssystems. Folglich gibt es keine Möglichkeit, das System zu umgehen. Es sei denn, man wettet nur bei solchen Buchmachern, die ihre Lizenz in einem anderen EU Land als Deutschland halten und sich aktuell auch nicht um eine deutsche Sportwettengenehmigung bewerben. Diese Unternehmen arbeiten nicht mit der LUGAS Datenbank.
zur FAQ Übersicht4.) Wo kann ich mein LUGAS Limit einsehen?
Das durch den deutschen Staatsvertrag festgeschriebene, und damit gesetzliche Einzahlungslimit liegt bei 1.000 Euro im Monat pro Kunde. Dieses ist automatisch für alle Tipper in Kraft, die Kunden eines Buchmachers mit deutscher Lizenz sind. Der erste Hinweis darauf erfolgt bei der Eröffnung eines Wettkontos (Registrierung). Im Zuge dessen wird man auf das gesetzliche Limit hingewiesen und erhält zugleich die Möglichkeit, ein individuelles, niedrigeres Einzahlungslimit einzustellen. Dieses kann im Wettkonto eingesehen und geändert werden.
zur FAQ Übersicht5.) Kann ich mein LUGAS Limit ändern?
Ja, das LUGAS Limit lässt sich durch den Kunden ändern, allerdings, wie durch den Glücksspielstaatsvertrag vorgesehen, lässt es sich vornehmlich nach unten regulieren, das heißt unter die automatisch festgesetzte Grenze von 1.000 Euro. Diese Einstellung lässt sich relativ einfach über das Wettkonto vornehmen.
Dabei handelt es sich um einen höchst bürokratischen Akt, bei dem man sozusagen die sprichwörtliche Hose herunterlässt: Tipper müssen einen Nachweis über ihre Einkünfte erbringen, sich hinsichtlich ihrer finanziellen Situation also gläsern machen - mit ungewissem Ausgang (vgl. dazu den abgebildeten Screenshot aus dem Wettkonto beim Anbieter Neo Bet). Wie die Prüfung intern abläuft und nach welchen Kriterien entschieden wird, bleibt unklar.
zur FAQ Übersicht6.) Was steckt hinter der LUGAS Wartezeit?
Die LUGAS Wartezeit kommt immer dann ins Spiel, wenn Tipper beim Wetten zwischen zwei Anbietern wechseln wollen, die beide in Deutschland lizenziert sind und demnach an die zentrale, behördliche Datenbank angeschlossen sind. Die Buchmacher verpflichten sich im Rahmen der Konzession darauf, Parallelspiel, das heißt das gleichzeitige Platzieren von Wetten bei mehreren Wettanbietern, zu unterbinden - eben mithilfe von LUGAS.
Das Datensystem prüft, sobald man sich als Kunden auf sein Online Wettkonto einloggen möchte, ob man aktuell bei einem anderen Wettanbieter angemeldet ist. Ist dies der Fall, so wird der Login unterbunden und der Kunde aufgefordert, sich zuerst beim anderen Buchmacher abzumelden. Nach einer Wartezeit von fünf Minuten wird der Login freigegeben.
zur FAQ ÜbersichtZusammenfassung und Fazit
Für viele Tipper steht die LUGAS Datenbank sinnbildlich für Kontrolle: Einzahlungen werden in der bundesweiten Datenbank erfasst und von dieser limitiert, das Parallelspiel in mehreren Browser-Tabs oder bei mehreren Buchmachern gleichzeitig unterbunden. Auch bei Datenschützern steht die zentrale Datensammlung in Kritik, zumal sie Möglichkeiten zum Missbrauch eröffnet.
Mit diesbezüglichen Einwendungen und Klagen sehen sich aktuell die deutschen Gerichte konfrontiert - mit unklarem Ausgang. Die holprige Geschichte der deutschen Glücksspielgesetzgebung - bis zu einem tragfähigen bundesweiten Gesetz hat es immerhin 10 Jahre gedauert - lehrt jedenfalls, dass noch einige Jahre ins Land ziehen könnten, bevor über die Zukunft des deutschen Glücksspielmarktes endlich Klarheit herrscht.
Tipper, die so lange nicht warten möchten, finden in Buchmachern mit Lizenz aus Curacao eine Anlaufstelle. Dort fallen auch alle anderen Neuerungen weg, die auf den deutschen Glücksspielstaatsvertrag zurückgehen: die vielen Lücken im Wettangebot, vor allem bei den Livewetten, und die verpflichtende Nutzung der Sperrdatei OASIS.
Quellen- und Linkverzeichnis:
[2] https://www.eco.de/news/datenschutz-im-online-gluecksspiel-eine-pechstraehne/
[3] siehe Fußnote 2
[4] https://www.gamesundbusiness.de/online-spiel-nur-wenige-erlaubnisse