Sportwetten ohne LUGAS

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Lesezeit ca. 11 Minuten
LUGAS Facts
ggl-lugas
LUGAS steht für:Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem
Aufgabe:Kontrolle der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben betreffend Parallelspiel & Einzahlungslimit
Zuständige Behörde:GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder)
Bester Anbieter mit LUGAS:CrazyBuzzer

Langjährige Stammkunden von Buchmachern, die sich ab 2020 um eine deutsche Sportwettengenehmigung bemüht haben, haben die Umstellung hautnah miterlebt: Kürzungen im Wettprogramm, veränderte Funktionen zur Selbstsperre im Wettkonto und ein neues, festes Limit für Einzahlungen - um nur ein paar Beispiele zu nennen.

All diese Änderungen gehen auf Bestimmungen im Glücksspielstaatsvertrag 2021 zurück, auf den sich die Länder nach jahrelangem Tauziehen einigen konnten. Ob die Lizenzvorgaben von den Lizenznehmern auch eingehalten werden, dies zu kontrollieren obliegt unter anderem LUGAS, einer zentralen Datenbank, an die alle in Deutschland lizenzierten Online Wettportale verpflichtend anzubinden sind.

Konkret soll LUGAS das gesetzlich verankerte Einzahlungslimit für Kunden (1000 Euro im Monat) sowie das Verbot von parallelen Spiels durchsetzen.

Weil ein solches Projekt einer zentralen Datenbank unter Sporttippern Bedenken und Fragen aufwirft, wollen wir uns in diesem Beitrag näher damit auseinandersetzen:

Wie funktioniert das LUGAS System? Was geschieht mit den Daten? Wie sieht das Ganze in der Praxis beim deutschen Wettanbieter aus? Und, zu guter Letzt, was viele beschäftigt: sind in Deutschland auch Sportwetten ohne LUGAS möglich?

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Wettanbieter ohne LUGAS
  2. Was bedeutet LUGAS und was ist der Zweck?
  3. Ohne LUGAS wetten - ist das in Deutschland möglich?
  4. Lizenz als Voraussetzung für seriöse Buchmacher ohne LUGAS
  5. Aufbau und Funktionsweise der LUGAS Datenbank
  6. Gründe für LUGAS: So argumentiert der Gesetzgeber
  7. Kritik an LUGAS: Das sagen Rechtsexperten und Branchenvertreter
  8. Die Datenkrake oder: LUGAS als Fass ohne Boden?
  9. Was spricht für, was gegen Wetten ohne LUGAS
  10. FAQ zu Sportwetten ohne LUGAS



Wettanbieter ohne LUGAS

Die letzte der eingangs gestellten Fragen möchten wir gleich zu Beginn beantworten: Nein, beim nach deutschem Recht lizenzierten Wettanbieter ist es nicht möglich, ohne LUGAS zu wetten. Natürlich könnte man einwenden, dass sich der deutsche Online Sportwettenmarkt schwer abschirmen lässt und es Buchmacher gibt, die mit ausländischer Genehmigung operieren. Warum also nicht dort wetten?

RufzeichenWir raten aus mehreren Gründen davon ab. Zunächst einmal ist es in einem regulierten Markt nicht gerne gesehen, wenn sich jemand nicht an die Spielregeln hält. Dies bedeutet konkret, dass vonseiten der deutschen Behörden die Angebote solcher Betreiber als unerlaubt eingestuft und bekämpft werden: durch Geoblocking, Androhung von Strafzahlungen oder, als dritten Weg, über Zahlungsdienstleister wie Paypal, die angehalten werden, mit solchen Anbietern nicht zusammenzuarbeiten.

Für den Kunden bedeutet dies letztlich, dass er jederzeit damit rechnen muss, dass ihn derartige Buchmacher von der Nutzung ihrer Wettseite ausschließen, oder dass selbige von heute auf morgen nicht mehr erreichbar ist. Zu dieser Unsicherheit kommt noch eine weitere hinzu: Derartige Anbieter operieren aus dem Ausland und sind daher schwer greifbar. Möchte man seine Rechte durchsetzen, beispielsweise weil man der Ansicht ist, unfair behandelt worden zu sein, so kann man nur beim Buchmacher mit deutscher Lizenz darauf vertrauen, dass dies auch möglich ist.

Aus diesen Gründen möchten wir an dieser Stelle unsere Liste der besten Wettanbieter mit LUGAS anschließen. Alle genannten Buchmacher stehen auf der White List der deutschen Glücksspielbehörde und stehen somit unter deren Kontrolle und unter deutscher Gerichtsbarkeit.

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Was bedeutet LUGAS und was ist der Zweck?

LUGAS ist ein Akronym und steht als Abkürzung für Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem. Dahinter steckt ein zentrales Datenverarbeitungssystem, an das alle Buchmacher, die über eine deutsche Sportwettenerlaubnis verfügen beziehungsweise sich um eine solche bewerben, angeschlossen sein müssen.

LUGAS soll die Durchsetzung zweier zentraler Bestimmungen im Glücksspielstaatsvertrag garantieren.

  1. Das 1.000 Euro-Einzahlungslimit und
  2. das Verbot von parallelen Spiels.

Vor allem der erste Punkt erscheint vielen Tippern restriktiv. Allerdings muss man wissen, dass dieses Einzahlungslimit nicht unverrückbar ist. So wie die meisten Gesetze Ausnahmen kennen, trifft dies auch auf den Glücksspielstaatsvertrag zu. Zunächst einmal: Ja, das Einzahlungslimit ist ein gesetzliches und lautet auf 1.000 Euro je Monat und Kunde, und zwar anbieterübergreifend. Das bedeutet, dass Tipper, unabhängig davon, bei wie vielen Anbietern sie über ein Kundenkonto verfügen, nicht mehr als den genannten Betrag einzahlen dürfen.

InfoAber: Wettanbieter haben die Freiheit, einzelnen Kunden nach einer Bonitätsprüfung ein höheres Limit einzuräumen. Denn die gesetzliche Schranke soll letztlich den Tipper nur davor schützen, dass er sich verschuldet. Wer über ein gutes Einkommen verfügt, kann demnach bei seinem Buchmacher um eine Erhöhung ansuchen. Dies macht unter anderem dann Sinn, wenn man gerne Sportwetten mit hohen Einsätzen platziert. Wird dem Antrag nachgekommen, so wird die nunmehr höhere individuelle Zahlungsgrenze an LUGAS gemeldet und ersetzt die gesetzliche Einzahlungsgrenze.

Wie auch immer das Limit in der Zentraldatei lautet, die Funktionsweise von LUGAS bleibt gleich: Um sicherzustellen, dass es eingehalten wird, müssen Wettanbieter jede Einzahlung, die der Kunde vornehmen möchte, an LUGAS melden. Erst, wenn die Datenbank einen Abgleich mit den gespeicherten Daten über vergangene Wettkonto-Transaktionen (bei diesem oder bei einem anderen Anbieter) vorgenommen und festgestellt hat, dass die Geldanweisung innerhalb des festgesteckten Rahmens liegt, wird diese freigegeben.

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Ebenso - Stichwort Parallelspiel - muss vonseiten des Wettanbieters eine Meldung an LUGAS erfolgen, sobald sich ein Kunde auf sein Kundenkonto einloggen möchte. Nur wenn das Datensystem rückmeldet, dass der Tipper gerade nirgends anders aktiv ist, sprich die Angebote einer anderen in Deutschland lizenzierten Wettseite nutzt, ist die Anmeldung möglich. Andernfalls wird der Login vom System blockiert.

infoAnders als gemunkelt, bedeutet das Verbot des parallelen Spiels also nicht, dass Tipper nur mehr bei einem Sportwettenanbieter ein Kundenkonto registriert haben dürfen. Vielmehr ist es so, dass es nicht gestattet ist, zeitgleich bei mehreren Buchmachern Wetten zu platzieren. Übrigens ist auch das Wetten in mehreren Browser-Tabs untersagt. In Deutschland lizenzierte Wettportale unterbinden automatisch den Versuch, einen zweiten Tab zu öffnen.

Betrieben wird LUGAS seit 1. Jänner 2023 von der neu eingerichteten Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder GGL, davor war interimsmäßig das Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt zuständig gewesen. LUGAS ist nach OASIS übrigens das zweite, bundesweite Datenverarbeitungssystem. OASIS steht für Onlineabfrage Spielerstatus und dient dazu, selbst- und fremdveranlasste Spielersperren durchzusetzen. Für deutsche Lizenznehmer ist die Anbindung an beide Systeme verpflichtend.

Ohne LUGAS wetten - ist das in Deutschland möglich?

Weil LUGAS ein deutsches System ist und nur Buchmacher mit deutscher Sportwettengenehmigung in die Pflicht genommen sind, scheint die Antwort auf der Hand zu liegen: im Umkehrschluss müsste es Anbietern, die nicht in Deutschland lizenziert sind, möglich sein, Sportwetten ohne LUGAS anzubieten. Das stimmt natürlich. Doch in der Praxis ist es keine gangbare Lösung, sein Glück beim ausländischen Buchmacher zu suchen.

Hier könnte man nun einwenden, dass schließlich auch dieser von einer europäischen Behörde lizenziert ist und damit unter Aufsicht steht. Natürlich teilen wir die Ansicht, dass eine gültige Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten Grundvoraussetzung ist. Ob diese zwingend in Deutschland ausgestellt sein muss? Mit dieser Frage sind die Gerichte bereits seit Jahren befasst - und sie wird die Justiz wohl auch noch eine ganze Weile beschäftigen.

PfeilDas Unionsrecht sagt Nein - gemäß Dienstleistungsfreiheit müsste eine EU-Lizenz genügen -, der deutsche Gesetzgeber sieht das naturgemäß anders und setzt alles daran, die Hoheit über den nationalen Sportwettenmarkt zu erhalten.

In den nächsten Jahren wird es sicherlich neue Erkenntnisse zu dieser Frage geben. Bis dahin bieten Buchmacher auf Basis von Lizenzen aus Malta oder Curacao (Königreich Niederlande) weiterhin Sportwetten im Internet für deutsche Kunden an.


hinweis iconMehr Infos zum Thema EU-Lizenzen gibt es in in unserem Beitrag ➜ Wettanbieter ohne deutsche Lizenz


Lizenz als Voraussetzung für seriöse Buchmacher ohne LUGAS

Wie jedes andere Unternehmen auch, lassen sich Buchmacher an ihrem Umgang mit Kunden, der Qualität ihres Angebots und ganz allgemein an ihrem Geschäftsgebaren bzw. ihrer Firmenphilosophie messen. Die Zahlungsmoral, die Beschaffenheit des Kundenservice oder auch der Schutz personenbezogener Daten sind etwa als Eckpunkte zu nennen. Im Zusammenhang mit dem Glücksspiel spielt zudem die Lizenz eine große Rolle.

Für den Kunden ist dies, um beim Thema zu bleiben, ein Glücksfall: Eine externe Instanz - die zuständige Glücksspielbehörde - übernimmt die Aufgabe, den Wettanbieter auf Herz und Nieren zu prüfen. Im Vordergrund stehen dabei Themen wie

  • wirtschaftliche Stabilität des Angebots,
  • Fairness des Angebots und

Sicherheitsvorkehrungen beziehungsweise Maßnahmen zu

  • Spielerschutz,
  • Jugendschutz und
  • Datenschutz.

Ein lizenziertes Angebot erfüllt somit zwangsläufig gesetzliche Mindestanforderungen und das schafft Vertrauen zwischen Kunden und Unternehmen. Zudem werden Wettanbieter auch danach nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Eine regelmäßige Überprüfung durch die lizenzierende Instanz ist part of the game.

Im Ausland lizenzierte Angebote, sogenannte Buchmacher ohne LUGAS, sind also nicht zwangsläufig unseriös. Vielmehr ist es einfach so, dass nur Wettanbieter mit Sportwettengenehmigung in Deutschland die Sicherheit bieten können, langfristig verfügbar zu sein. Wie sich die Rechtslage entwickelt, und ob ausländische Angebote einfach abgedreht werden, ist nämlich nicht vorhersehbar. Im wahrsten Sinne des Wortes handelt es sich also um ein Glücksspiel, wenn man auf einen ausländischen Buchmacher setzt.

Von diesen Vorteilen profitieren Tipper beim Wettanbieter mit LUGAS:

  • Rechtssicherheit, da sich der Anbieter der deutschen Rechtslage unterwirft
  • Offizielle Beschwerdestelle, an die man sich wenden kann
  • Hochwirksamer Spielerschutz, der eine Verschuldung verhindert
  • Umfassende Hilfestellung bei Glücksspielsucht durch diverse Organisationen
  • Deutschsprachiger Kundenservice & Webseite durchgehend auf Deutsch
  • Sichere und beliebte Zahlungsanbieter wie Paypal, die nur mit regulierten Anbietern zusammenarbeiten
  • Diese Risiken sind mit Anbieter ohne LUGAS verbunden:

    • Angebot könnte von heute auf morgen verschwinden, weil es gesperrt wird oder dem Buchmacher der Markt zu unsicher ist
    • Gerichtsbarkeit in Deutschland erschwert, Rechte lassen sich schlechter oder kaum durchsetzen
    • Missverständnisse, da die Kommunikation häufig auf Englisch stattfindet
    • Gefahr, auf ein „Schwarzes Schaf" hereinzufallen

    Aufbau und Funktionsweise der LUGAS Datenbank

    Die LUGAS-Datenbank besteht aus zwei Zentraldateien, der Aktivitätsdatei und der Limitdatei, die jeweils eine der zwei Aufgaben erfüllt, zu deren Zweck LUGAS ins Leben gerufen wurde: Die Aktivitätsdatei, um Parallelspiel zu unterbinden, und die Limitdatei zur Durchsetzung des monatlichen Einzahlungslimits.

    1. Aktivitätsdatei
    2. Limitdatei

    Aktivitätsdatei

    LUGAS Parallelspiel Meldung

    Wer sich zum Parallelspiel bei einem zweiten Anbieter einloggen möchte, erhält diese Meldung von LUGAS.

    Der Abgleich mit der Aktivitätsdatei von LUGAS findet immer dann statt, wenn ein Tipper sich auf sein Wettkonto einloggt. Der Buchmacher meldet diesen Vorgang an LUGAS, in der Aktivitätsdatei wird der Status der Person auf „aktiv" gesetzt.

    Sollte sich der Tipper nun bei einem weiteren Anbieter auf sein dortiges Konto anmelden wollen, so erfolgt die Rückmeldung von LUGAS, dass die Person bereits von einem anderen Anbieter als aktiv eingetragen wurde und der Login auf diesen zweiten Kundenaccount wird unterbunden. Wenn der Tipper seine Sitzung beendet hat, wird sein Status in der Aktivitätsdatei wieder auf „inaktiv" gesetzt und nach einer Wartezeit von fünf Minuten kann er zu einem anderen Anbieter wechseln.

    Limitdatei

    An die Limitdatei sind alle Wettkontoeinzahlungen, die Tipper tätigen, zu melden. Diese werden dort anbieterübergreifend dokumentiert. Sofern jemand eine Einzahlung tätigen möchte, die das gesetzliche Monatslimit (oder ein individuelles Limit) überschreitet, unterbindet LUGAS die Transaktion.

    Als Beispiel: Wurden vom Tipper, der einem 1.000 Euro-Limit unterliegt, im laufenden Monat bereits gesamt 800 Euro eingezahlt - egal ob in Teilbeträgen oder einmalig -, so darf er höchstens noch 200 Euro in diesem Monat transferieren. Unabhängig davon, ob die Zahlungen auf ein oder auf mehrere Wettkonten bei unterschiedlichen Anbietern erfolgt sind.

    Gründe für LUGAS: So argumentiert der Gesetzgeber

    Die Ziele von LUGAS sind letztlich die Ziele der Glücksspielgesetzgebung und als solche im Staatsvertrag, § 1 formuliert:

    „Ziele des Staatsvertrages sind gleichrangig

    1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
    2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,
    3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
    4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden, und
    5. Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen." [1]

    Der Gesetzgeber begründet seine Vorgehensweise also mit seiner sozialen Verantwortung im Kampf gegen Spielsucht und „betrügerische Machenschaften". Letzteres muss man wohl als Feigenblatt werten, schließlich kann man „betrügerischen Machenschaften" nicht nur in der Glücksspielbranche, sondern auch in anderen Branchen und in anderer Form zum Opfer fallen. Ob diese geeignet sind, den Ruf von Sportveranstaltungen (Punkt 5) an sich zu schädigen, oder ob mündige Bürger vielleicht doch in der Lage sind, zwischen Sportveranstalter und Wettveranstalter zu unterscheiden, sei dahingestellt.

    Kritik an LUGAS: Das sagen Rechtsexperten und Branchenvertreter

    Natürlich gibt es auch, trotz berechtigter Gründe für ein solches System, viel Kritik an LUGAS. Diese lässt sich im Wesentlichen an zwei Punkten fest machen: Datenschutz und Belastungsfähigkeit des Systems.

    1. Datenschutz
    2. Belastungsfähigkeit des Systems

    Datenschutz

    Damit LUGAS einen Datenabgleich zu den Fragen, ob ein Spieler gerade aktiv ist und ob er sein Monatslimit an Einzahlungen bereits ausgeschöpft hat, überhaupt vornehmen kann, müssen einige personenbezogene Daten zentral verarbeitet und/oder gespeichert werden. Konkret handelt es sich dabei um:

    • Name
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Anschrift
    • getätigte Einzahlungen (mit Betrag und Datum sowie Gesamtsumme aller Einzahlungen)
    • ein etwaiges, individuelles Einzahlungslimit
    • Aktivität (gerade aktiv oder inaktiv) [2]

    Durch LUGAS, so die Kritik, werden Tipper zum gläsernen Spieler. Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV), bezeichnet diese Sammlung von Spielerdaten als weltweit einmalig" und als „ansatzlos", da nicht zwischen Gelegenheitsspielern und Spielern, die von Spielsucht gefährdet sind, unterschieden wird (im O-Ton zu hören im Video weiter unten).

    Prof. Michael Rotert, Ehrenpräsident des Internet-Branchenverbandes eco, formuliert es noch plakativer; er ortet einen Generalverdacht […], spielsüchtig zu sein". Eine solche Datensammlung würde zudem „Begehren" wecken: niemand könne ausschließen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt für andere Zwecke verwendet wird. Außerdem:

    LUGAS verletzt die Gebote der Datenminimierung, der Integrität und Vertraulichkeit sowie der Speicherbegrenzung. Darüber hinaus wird durch den Nutzungsvertrag die Verantwortlichkeit einseitig auf den Anbieter abgewälzt, während sich die Behörde versucht schadlos zu halten." [3]

    Aus Sicht des Juristen Prof. Niko Härting verstößt LUGAS gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU:

    Die unterschiedslose Erfassung aller Spieler in staatlichen Datenbanken schießt weit über das Ziel der Suchtprävention und -bekämpfung hinaus und verstößt gegen das Übermaßverbot. Die intensiven Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung lassen sich durch das verfolgte Ziel einer Bekämpfung der Spielsucht nicht rechtfertigen." [4]

    Der Meinung, dass LUGAS nicht europarechtskonform ist, ist auch der ehemalige Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert (ebenfalls zu hören im Video).

    Vonseiten der zuständigen Behörde wird entgegengehalten, dass die Daten (pseudo-)anonymisiert verarbeitet werden und sie selbst keine Möglichkeit hat, auf die gespeicherten, persönlichen Informationen von Spielern zuzugreifen. Die Datenbank selbst sei durch technische Zertifikate vor Fremdzugriffen geschützt.


    Video: Kritik an LUGAS

    Es diskutieren:

    • Felix Schleife, Referent des LVwA Sachsen-Anhalt, zuständig für LUGAS
    • Dr. Thilo Weichert, ehem. Datenschutzbeauftragter Land Schleswig-Holstein
    • Mathias Dahms, DSWV-Präsident
    • Uwe Proll, Herausgeber „Behörden Spiegel"
    • Benjamin Bäßler, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
    • Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt und Datenschutzrechtsexperte

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    Belastungsfähigkeit des Systems

    In der Videokonferenz äußert sich Matthias Dahms auch zweifelnd zur Leistungsfähigkeit des Systems:

    Es wird nichts darüber gesagt, was passiert, wenn die Systeme ausfallen."

    Offen sei, wer die Haftung für Schäden übernimmt, etwa, wenn LUGAS aufgrund vieler gleichzeitiger Abfragen zusammenbricht. Eine solche Situation sei denkbar bei Großveranstaltungen wie einer Fußball Weltmeisterschaft oder Europameisterschaft, wenn sich unzählige Tipper einloggen und womöglich eine Einzahlung tätigen möchten. Gerade dann ist es aber besonders wichtig, dass alles reibungslos funktioniert, schließlich tragen diese beiden Turniere maßgeblich zum Jahresumsatz der Buchmacher bei.

    Bewahrheitet haben sich diese Sorgen zur Belastungsfähigkeit bisher nicht, obwohl LUGAS inzwischen schon eine ganze Weile verfplichtend ist, nämlich seit dem 1.7.2022. Ging die Lizenzierung von Anbietern zunächst nur schleppend voran, waren zur Jahresmitte 2023 immerhin 142 Konzessionen vergeben [5, 6].

    zum Inhaltsverzeichnis

    Die Datenkrake oder: LUGAS als Fass ohne Boden?

    Der Datenschutz ist seit Anbeginn die große Sorge im Zusammenhang mit LUGAS und natürlich die Tatsache, dass eine derartige Datensammlung auch Begehrlichkeiten weckt: nach einer besseren Verwertung oder schlicht nach mehr.

    Einen ersten Fingerzeig, wohin die Reise geht - oder gehen könnte -, gibt es bereits, denn im September 2023 wurde das Spielermonitoring durch LUGAS ausgeweitet, und zwar mit besonderem Fokus auf die Geldwäscheprävention [7]. Seither wird auch bestimmtes Verhalten von Wettkunden an das System gemeldet und dort dokumentiert. Details dazu sind nicht bekannt, aber zumindest die folgenden Anhaltspunkte, was das System möglicherweise triggert:

    • Geldbewegungen (Ein- und Auszahlungen) in ungewöhnlicher Frequenz / Höhe
    • Bestimmtes Wettverhalten, beispielsweise der Abschluss mehrere gleicher Wetten, der Abschluss von Wetten mit niedrigen Quoten oder von Wetten, die sich für gegenläufige Tipps anbieten
    • Nutzung von Bezahlverfahren, die mehr Anonymität erlauben

    Außerdem stehen Tipper, die ein erhöhtes Limit beantragt haben, unter besonderer Beobachtung.

    Was spricht für, was gegen Wetten ohne LUGAS

    Zusammenfassend lassen sich also die folgenden Vorteile und Nachteile von Sportwetten ohne LUGAS ausmachen:

    Vorteile von Wetten ohne LUGASNachteile von Wetten ohne LUGAS
    • Wettkonto-Einzahlungen über 1.000 €/Monat sind einfacher möglich, da man keine Bonitätsprüfung durchlaufen muss
    • Höherer Schutz der Privatsphäre, da keine engmaschige Spielerüberwachung stattfindet
    • Mehr Auswahl im Wettprogramm, keine gesetzlichen Kürzungen
    • Allgemein mehr Selbstbestimmung beim Wetten
    • Kein Sicherheitsnetz bei Spielsucht; Außenstehende (bspw. Familienmitglieder) können nur schwer eingreifen
    • Keine Lizenz aus Deutschland, sondern dem EU-Ausland
    • Weniger Rechtssicherheit, da der Streit über die Lizenzen gerichtlich noch nicht geklärt ist
    • Maßnahmen zum Spielerschutz nicht verpflichtend & allein nach Maßgabe des Anbieters
    • Tipper sind stärker sich selbst und ihrer Eigenverantwortung überlassen
    • Keine offizielle Beschwerdestelle bzw. verlaufen Beschwerden oft im Sand

    Infografik: Gründe für Anbieter mit LUGAS vs. Argumente für Buchmacher ohne LUGAS

    gruende-fuer-wetten-ohne-lugas-vs-mit-lugasMehrWeniger

    FAQ zu Sportwetten ohne LUGAS

    1. Woran erkenne ich einen Wettanbieter ohne LUGAS?
    2. Kann ich meine Daten aus der LUGAS Datenbank löschen?
    3. Kann ich LUGAS umgehen?
    4. Wo kann ich mein LUGAS Limit einsehen?
    5. Kann ich mein LUGAS Limit ändern?
    6. Was steckt hinter der LUGAS Wartezeit?

    1.) Woran erkenne ich einen Wettanbieter ohne LUGAS?

    Nachdem LUGAS mit deutschen Lizenzen in Zusammenhang steht, ist die Frage einfach zu beantworten: Anbieter, die ihre Sportwettengenehmigung in einem anderen Land als Deutschland halten, sind nicht an das Datenverarbeitungssystem angeschlossen. Ob und welche Lizenz vorliegt, wird üblicher Weise im Footer der Wettseite ausgewiesen. Dort wird zumeist direkt zur Lizenz verlinkt. Wichtig für Tipper ist zu prüfen, ob eine solche vorliegt und ob sie aktiv ist. Nur dann kann der Anbieter als vertrauenswürdig eingestuft werden. Bekannte alternative Sportwettenkonzessionen sind etwa jene aus Malta und Curacao.

    bet365-ggl-lizenziertLizenzierte Anbieter haben stets einen Verweis auf die regulierende Behörde im Footer.MehrWeniger

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    2.) Kann ich meine Daten aus der LUGAS Datenbank löschen?

    Wer bei einem Wettunternehmen mit Lizenz aus Deutschland Kunde ist, dessen Daten werden vom Anbieter automatisch an LUGAS gemeldet. Als Kunde hat man also keinen Einfluss darauf, welche Daten und wie diese Daten verarbeitet werden. Diese Prozesse laufen automatisch und im Hintergrund ab. Die einzige Möglichkeit, den eigenen Eintrag in der Datenbank von LUGAS zu entfernen besteht im Löschen des Kundenkontos. Die Behörde hält dazu fest: „Die Deregistrierung [bei LUGAS, Anm.] ist vorzunehmen, sobald ein Spieler sein Spielkonto löscht." [8]

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    3.) Kann ich LUGAS umgehen?

    Alle Wettanbieter mit deutscher Lizenz sind an die Datenbank von LUGAS angeschlossen. Als Kunden akzeptiert man die AGB des Anbieters und damit auch die Nutzung des behördlichen Datenverarbeitungssystems. Folglich gibt es keine Möglichkeit, das System zu umgehen. Es sei denn, man wettet nur bei solchen Buchmachern, die ihre Lizenz in einem anderen EU Land als Deutschland halten und sich aktuell auch nicht um eine deutsche Sportwettengenehmigung bewerben. Dort setzt man sich jedoch dem Risiko der Rechtsunsicherheit aus.

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    4.) Wo kann ich mein LUGAS Limit einsehen?

    Das durch den deutschen Staatsvertrag festgeschriebene, und damit gesetzliche Einzahlungslimit liegt bei 1.000 Euro im Monat pro Kunde. Dieses ist automatisch für alle Tipper in Kraft, die Kunden eines Buchmachers mit deutscher Lizenz sind. Der erste Hinweis darauf erfolgt bei der Eröffnung eines Wettkontos (Registrierung). Im Zuge dessen wird man auf das gesetzliche Limit hingewiesen und erhält zugleich die Möglichkeit, ein individuelles, niedrigeres Einzahlungslimit einzustellen. Dieses kann im Wettkonto eingesehen und geändert werden. Wer einen Antrag stellt und bereit ist, sich einer Bonitätsprüfung zu unterziehen, kann aber auch ein höheres Limit vereinbaren.

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    5.) Kann ich mein LUGAS Limit ändern?

    Ja, das LUGAS Limit lässt sich durch den Kunden ändern, allerdings, wie durch den Glücksspielstaatsvertrag vorgesehen, lässt es sich vornehmlich nach unten regulieren, das heißt unter die automatisch festgesetzte Grenze von 1.000 Euro. Diese Einstellung lässt sich relativ einfach über das Wettkonto vornehmen.

    LUGAS Limit erhoehenZielt die Frage hingegen darauf ab, ob auch eine Erhöhung des Limits möglich ist, so lautet die Antwort: In Ausnahmefällen. Wie bei Gesetzen üblich, legt nämlich auch der Glücksspielstaatsvertrag Ausnahmen von der allgemeinen Bestimmung fest. Demnach besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter für einzelne Kunden das Limit individuell hinaufsetzt.

    Tipper müssen dafür einen Nachweis über ihre Einkünfte erbringen und diverse persönliche Angaben machen (vgl. dazu den abgebildeten Screenshot aus dem Wettkonto beim Anbieter Neo Bet). Wie die Prüfung intern abläuft und nach welchen Kriterien entschieden wird, ist nicht ganz klar, jedenfalls wird eine Bonitätsprüfung über die SCHUFA vorgenommen. [9]

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    6.) Was steckt hinter der LUGAS Wartezeit?

    Die LUGAS Wartezeit kommt immer dann ins Spiel, wenn Tipper beim Wetten zwischen zwei Anbietern wechseln wollen, die beide in Deutschland lizenziert sind und demnach an die zentrale, behördliche Datenbank angeschlossen sind. Die Buchmacher verpflichten sich im Rahmen der Konzession darauf, Parallelspiel, das heißt das gleichzeitige Platzieren von Wetten bei mehreren Wettanbietern, zu unterbinden - eben mithilfe von LUGAS.

    Das Datensystem prüft, sobald man sich als Kunden auf sein Online Wettkonto einloggen möchte, ob man aktuell bei einem anderen Wettanbieter angemeldet ist. Ist dies der Fall, so wird der Login unterbunden und der Kunde aufgefordert, sich zuerst beim anderen Buchmacher abzumelden. Nach einer Wartezeit von fünf Minuten wird der Login freigegeben.

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    Zusammenfassung und Fazit

    Das Datenverarbeitungssystem LUGAS ist eine von zwei Säulen, um den Spielerschutz in Deutschland, den der Gesetzgeber vorschreibt, umzusetzen. Sowohl das monatliche Einzahlungslimit als auch das Verbot des Parallelspiels sollen dabei helfen, Spielsucht und einer Verschuldung vorzubeugen. Anders als bei OASIS, wo es um die Sperre bereits konkret gefährdeter oder süchtiger Tipper geht, handelt es sich also bei LUGAS um ein Instrument zur Prävention.

    Freilich gibt es nicht nur positive Stimmen, der Gesetzgeber und die zuständige Behörde, die GGL, sehen sich auch viel Kritik ausgesetzt. Letztlich muss sich das System aber in der Praxis bewähren, und die Zeit wird zeigen, inwiefern es in einem sehr internationalen und hochkompetitiven Markt bestehen kann - und wie Sporttipper und Wettbranche darauf reagieren. Nachdem die Wogen bei der Einführung hochschlugen, sieht es momentan danach aus, als würden sie sich glätten, und bald schon Sportwetten mit LUGAS zur allgemeinen Gewohnheit werden.

    zu den Sportwetten bei CrazyBuzzer

    AGBs beachten | 18+

    Quellen- und Linkverzeichnis:

    [1] https://mi.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/MI/3._Themen/Gluecksspiel/201029_Gluecksspielstaatsvertrag_2021_-_Druckfassung.pdf

    [2] https://www.gluecksspiel-behoerde.de/images/pdf/230224_Hinweisblatt_GGL_Antragsbearbeitung_LUGAS_Zentraldateien.pdf

    [3] https://www.eco.de/news/datenschutz-im-online-gluecksspiel-eine-pechstraehne/

    [4] siehe Fußnote 3

    [5] https://www.gamesundbusiness.de/online-spiel-nur-wenige-erlaubnisse

    [6] https://www.mz.de/varia/siegel-fuer-gluecksspielunternehmen-was-steckt-dahinter-3651717

    [7] https://www.isa-guide.de/isa-gaming/articles/278584.html

    [8] https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/component/content/article/75-zentraldateien-fuer-einzahlungslimitierung-und-parallelspielverhinderung-limitdatei-und-aktivitaetsdatei?Itemid=158

    [9] https://www.schufa.de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/schufa-bietet-spielerschutz-rechtssicherheit-anbieter/

    Autor: Dani
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